Tanja Bock Magazin ist ein unabhängiges Online Magazin
Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 4 Nr. 3 ist definiert, dass Schleichwerbung unzulässig ist. In der Praxis bedeutet dies, dass jede Werbemassnahme so dargestellt sein muss, dass sie vom Betrachter als solche erkannt wird. Deshalb müssen in Deutschland Beiträge mit „Werbung“, „Sponsored“, „Affiliate Links“ oder „Advertorial“ gekennzeichnet werden.
So wird darauf hingewiesen, dass Kennzeichnungen wie #ad, #sponsored by oder #powered by möglicherweise nicht ausreichend sind. Ein offenes #Werbung oder #Anzeige ist eindeutig.
Pressemitteilung des DLM-Vorsitzende Siegfried Schneider: „Wer nicht ausreichend kennzeichnet, führt den Verbraucher in die Irre.“ Quelle: Die Medienanstallten
„Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichnung: „Werbung“, „Sponsored“, „Powerd by“, „Affiliate Links“ oder „Advertorial“. Wichtig ist, dass kennzeichnet wird – und die Kennzeichnung so deutlich wie möglich erfolgt.
Anzeige oder Werbung kennzeichnet vergütete Beiträge/Artikel bzw. Content.
Gewinnspiele werden als Gewinnspiele gekennzeichnet und geht mit der Überlassung der Produkte durch die jeweilige Firma einher.
Affiliate Links werden nicht weiter kenntlich gemacht, da ein Affiliate Link auf Grund der Weiterleitung zur Affiliate Seite deutliche erkennbar wird und ist.
Tanja Bock Magazin erwartet von seinen Partnern bei Veröffentlichungen redaktionellen Content die Einhaltung der Compliance Richtlinien und aktuellen Richtlinien der Medienanstallten.
Diesem Grundsatz der Complience folgt Tanja Bock Magazin und den damit verbundenen Social Media Kanälen, Instagram etc uneingeschränkt. Die redaktionelle Unabhängigkeit bleibt unberührt.